Home Login Sitemap Suche

Finanzen: Hinweise zum Zahlungsverkehr


Einzug

Mit dem Benutzungsantrag schicken Sie uns bitte auch eine Einzugsermächtigung. Eine Einzugsermächtigung ist für Sie völlig ohne Risiko, Sie können den abgebuchten Betrag innerhalb von 6 Wochen von Ihrer Bank kostenlos zurückbuchen lassen. Für uns bedeutet das aber eine erhebliche Erleichterung, da der Einzug vollautomatisch geschieht, Überweisungen aber von Hand kontrolliert und gebucht werden müssen. Sie entgehen so außerdem der Gefahr, daß wir Ihren Zugang sperren, wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlen. Ohne Einzugsermächtigung ist der Zugang über den INKA nicht möglich.

Fehlgeschlagener Einzug

Die Abbuchung erfolgt immer in den ersten Tagen des Monats für den laufenden Monat. Sorgen Sie bitte immer für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn der Einzug abgelehnt wird, weil nicht genug Geld auf Ihrem Konto ist oder ein anderes Problem vorliegt, werden uns hohe Gebühren belastet, die wir Ihnen wieder in Rechnung stellen müssen.

Zahlungsverzug

Wenn Sie mit Ihren Zahlung in Verzug sind, dann behalten wir uns vor, den Zugang bis zur Klärung des Falles und Zahlung aller aufgelaufenen Gebühren zu sperren.

Zur Angebotsübersicht

Zuletzt geändert
am 14.12.1998

 
INKA e.V.
Postfach 3341
76019 Karlsruhe
Tel. 0721-388590
Fax 0721-388598
info@inka.de
www.inka.de